Ludwig II. Von Bayern
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Schon früh von seinem Vater an Regierungsaufgaben beteiligt, wurde S. von diesem 1340 zum Hauptmann des schwäb.-bayer. Landfriedensbundes bestellt und 1341 mit der Reichslandvogtei im Elsaß belehnt. Seit 1347 regierte er mit seinen fünf Brüdern die ererbten Territorien zunächst gemeinsam.Ludwig V. u. S. setzten anfangs die väterliche Reichspolitik fort, mußten sich aber nach deren Scheitern mit Kg.Karl IV. verständigen. Nach der Sicherung des Gesamterbes führtenLudwig V. und S. im Landsberger Vertrag vom 12. 9. 1349 die große Hauptteilung durch, bei der S.,Wilhelm I. undAlbrecht I. Niederbayern und die niederl. Grafschaften erhielten. Auf Drängen der Brüder überließ ihnen S. im Regensburger Vertrag vom 3. 6. 1353 die Niederlande und das Straubinger Land. Das bis dahin gute Verhältnis zuKarl IV. trübte sich, als dieser 1355 die Herrschaft Donaustauf erwarb und in der Goldenen Bulle 1356 das Hzgt. Bayern vom Besitz der Kur ausschloß. Nach dem Tod seines Neffen Meinhard 1363 ergriff S. (mit Zustimmung d. Landstände) sogleich von Oberbayern Besitz. Damit mißachtete er das Erbrecht seiner Brüder (von denen erLudwig VI. in das luxemburg. Lager trieb) und schwächte die Chancen der bayer. Wittelsbacher bei der Behauptung Tirols und Brandenburgs. Um den Besitz Tirols, das Ludwigs V. Witwe Margarete Maultasch 1363 an Hzg.Rudolf IV. von Österreich abtrat, kam es noch im selben Herbst zum Krieg. Diesen führte S. mit großer Energie (er setzte 1364 bei der Belagerung von Mühldorf erstmals Feuergeschütze ein) und nicht ohne militärische Erfolge, doch letztlich zunehmend aussichtslos. Nach dem Tod seiner Hauptgegner, Hzg. Rudolfs IV. von Österreich und Ebf. Ortolfs von Salzburg 1365, konnte S. mit Diplomatie bzw. kluger Heiratspolitik Gf.Meinhard VII. von Görz, Kg. Ludwig von Ungarn und Barnab Visconti von Mailand als Bundesgenossen gewinnen und dadurch seine Verhandlungsposition verbessern. Im Frieden von Schärding (29. 9. 1369) mußte S. auf Tirol verzichten, wofür er mit einer hohen Geldsumme und den früher an Margarethe Maultasch verpfändeten bayer. Gerichten entschädigt wurde. Durch die Privilegien, die S. zur Deckung seines kriegsbedingten Finanzbedarfs den ober- und niederbayer. Landständen verlieh (1355, 1358, 1363), stärkte er deren Einfluß und Selbstbewußtsein. Mit Landfriedensregelungen wie z. B. dem Großen Brandbrief 1374 sorgte er für die innere Sicherheit in beiden Landesteilen. 59ce067264
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